Reisevertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise für touristische Arrangements

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PAUSCHALREIVERTRAG

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalreisevertrags (nachfolgend: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sind ein integraler Bestandteil des Pauschalreisevertrags (nachfolgend: „Vertrag“), der zwischen dem Reiseveranstalter – EURO GUIDE Poreč, St. Portun 15, eingetragen im Handelsregister in Poreč unter der Handelsregisternummer: 98186566, OIB: 25519056521 (nachfolgend: „Handel“) und dem Passagier oder Reiseunternehmer abgeschlossen wird, wenn der Reiseunternehmer den Vertrag zugunsten eines Dritten als Passagier (nachfolgend: „Reisender“) abschließt.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Gesetz. Bestandteil des Vertrages ist neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das im Pauschalarrangement enthaltene Reiseprogramm (nachfolgend: „Reiseprogramm“). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Vertrags oder des Reiseprogramms haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang, dann der Inhalt des Reiseprogramms und dann die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Pauschalarrangements, bei denen Obrt Euro Guide Veranstalter ist. Wenn Obrt Euro Guide die Dienste anderer Reisebüros vermittelt oder verkauft, wird der verantwortliche Reiseveranstalter im Vertrag angegeben und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Veranstalters, die Obrt Euro Guide dem Reisenden zur Verfügung stellt.

REISEPROGRAMM

2.1. Das Reiseprogramm ist ein integraler Bestandteil des Vertrags und enthält vorvertragliche Informationen für gesetzlich vorgeschriebene Pauschalarrangements und kann bei Bedarf auch andere Informationen enthalten, die Obrt Euro Guide für nützlich hält.

2.2. Obrt Euro Guide garantiert die Durchführung des Reiseprogramms gemäß der auf der Website von Obrt veröffentlichten Beschreibung. Obrt Euro Guide verpflichtet sich, den Inhalt des Reiseprogramms vollständig umzusetzen, außer im Falle außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Aufruhr, Streiks, terroristischer Aktivitäten, sanitärer Störungen, Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle, plötzlicher und ungewöhnlicher Verkehrsstaus, Eingriffe zuständiger Behörden, Störungen des Fahrplans und Verspätungen von Transportmitteln, Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien und anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Obrt Euro Guide liegen und die das jeweilige Reiseziel direkt betreffen. Sollten während der Durchführung des Pauschalreisevertrags Störungen am Reiseziel auftreten, die eine Änderung des Reiseprogramminhalts erforderlich machen, jedoch nicht derart beschaffen sind, dass die Durchführung des Reiseprogramms dadurch gänzlich verhindert wird, verpflichtet sich Obrt Euro Guide, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Reiseprogramm in einer Weise und mit Inhalten durchgeführt wird, die dem Inhalt des vor der Reise veröffentlichten Reiseprogramms möglichst nahe kommen. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass Obrt Euro Guide das Reiseprogramm vollständig umgesetzt hat, auch wenn das umgesetzte Reiseprogramm von dem vor Reisebeginn veröffentlichten Programm abweicht.

Reservierungsanträge und Vertragsabschluss

3.1. Der Reisende kann seine Anfrage oder seinen Antrag auf die Reservierung eines Pauschalarrangements aus dem Angebot von Obrta Euro Guide über das Kontaktformular auf der Website von Obrta Euro Guide, per E-Mail, Telefon, anderen Fernkommunikationsmitteln oder über ein anderes autorisiertes Reisebüro oder einen anderen als Vermittler fungierenden Handel senden.

3.2. Bei der Beantragung einer Reservierung und vor Abschluss des Vertrags ist der Reisende verpflichtet, genaue Angaben und gültige Unterlagen bereitzustellen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind. Der Reisende trägt die alleinige Verantwortung und garantiert, dass er/sie Euro Guide genaue Informationen und gültige Dokumente zur Verfügung gestellt hat. Im Falle einer Änderung der Informationen oder Dokumente ist der Reisende verpflichtet, Euro Guide unverzüglich neue Informationen und/oder Dokumente zur Verfügung zu stellen. Wenn der Reisende Daten oder Dokumente nicht gemäß den Bedingungen des Vertrags bereitstellt oder wenn der Reisende Euro Guide falsche Daten bereitstellt und/oder Dokumente bereitstellt, die den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Anweisungen von Euro Guide widersprechen, gilt dies als Rücktritt des Reisenden vom Reservierungsantrag und er haftet für alle Schäden, die Euro Guide dadurch entstehen.

3.3. Nach dem Absenden des Reservierungsantrags unterbreitet Obrt Euro Guide dem Reisenden ein Angebot, in dessen Rahmen sich der Reisende verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Angebots eine Anzahlung in Höhe von mindestens 40 % des Gesamtpreises des Arrangements auf das Transaktionskonto von Obrt Euro Guide zu leisten. Wenn der Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Angebots keine Anzahlung für die Reservierung leistet, gilt dies als Stornierung des Reservierungsantrags durch den Reisenden. Obrt Euro Guide verpflichtet sich, den Reservierungsantrag zu bearbeiten und den Reisenden schriftlich über die Reservierungsbestätigung zu informieren sowie dem Reisenden eine Bestätigung der Reservierungszahlung zuzustellen. Wenn Obrt Euro Guide die Reservierung nicht bestätigen kann, verpflichtet sich Obrt Euro Guide, dem Reisenden die Vorauszahlung vollständig zurückzuerstatten. Nimmt der Reisende die gewünschte und von Obrt Euro Guide bestätigte Reservierung nicht an, ist Obrt Euro Guide berechtigt, die für die Reservierung erhaltene Anzahlung einzubehalten. Im Falle einer Annahme der Reservierung durch den Reisenden sind die Reservierungskosten im Preis des Pauschalarrangements enthalten. Upl

Die Anzahlung stellt keine Bestätigung der Reservierung dar, die Reservierung gilt jedoch erst nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Euro Guide Handel als bestätigt. Obrt Euro Guide kann im Reiseprogramm je nach Fall die Zahlung einer Anzahlung für die Reservierung in einem Prozentsatz festlegen, der größer oder kleiner als 40 % des Gesamtpreises des Pauschalarrangements ist. In diesem Fall wird der Prozentsatz im Angebot als entsprechender Geldbetrag angegeben. In diesem Fall ist der im Angebot angegebene Betrag der maßgebliche Betrag für die Verpflichtung von Obrt Euro Guide, die Reservierung vorzunehmen und zu bestätigen.

3.4. Der Vertrag gilt als abgeschlossen: (i) nachdem Obrt Euro Guide gemäß dem vorliegenden Angebot innerhalb der von Obrt Euro Guide festgelegten Frist vom Reisenden auf dem Transaktionskonto den im Reiseprogramm festgelegten Betrag der Anzahlung oder, falls dieser nicht festgelegt wurde, mindestens 40 % des Reservierungswerts erhält, und (i) nachdem Obrt Euro Guide die Reservierung bestätigt hat.Wenn der Reisende und Obrt Euro Guide den Vertrag schriftlich abschließen, ist Obrt Euro Guide verpflichtet, dem Reisenden unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien eine Kopie des unterzeichneten Vertrags auszuhändigen. Wenn der Reisende und Obrt Euro Guide den Vertrag per E-Mail und/oder über die Website und/oder durch eine Vorauszahlung auf das Konto von Obrt Euro Guide abschließen, ist Obrt Euro Guide verpflichtet, dem Reisenden den Abschluss des Vertrags innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden per E-Mail zu bestätigen..

3.5. Mit dem Abschluss des Vertrags bestätigt der Reisende, dass er mit allen Merkmalen der ausgewählten Reise, d. h. dem Reiseprogramm, vollständig vertraut ist und dass er den Vertrag, das Reiseprogramm und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig versteht und akzeptiert. Wenn der Reisende eine Reise im Namen und im Auftrag anderer Passagiere bucht, bestätigt er mit dem Abschluss des Vertrags, dass er die anderen Passagiere mit allen oben genannten Punkten vollständig vertraut gemacht hat und persönlich dafür verantwortlich ist, dass die anderen Passagiere, in deren Namen und im Auftrag er die Reise gebucht hat, die Bestimmungen des Vertrags, des Reiseprogramms und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Der Reisende verpflichtet sich außerdem, andere Reisende über alle zusätzlichen Informationen zu informieren, die er im weiteren Kontakt mit Euro Guide erhält.

3.6. Der Reisende ist verpflichtet, den Restbetrag des gesamten Reisepreises spätestens 30 Tage vor Reisebeginn an Euro Guide zu bezahlen. Nach Zahlung des Restbetrags des Gesamtpreises des Pauschalarrangements stellt Obrt Euro Guide dem Reisenden eine Rechnung für alle geleisteten Zahlungen aus. Wird der Restbetrag des Gesamtpreises der Pauschalreise nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, gilt dies als Kündigung des Vertrags durch den Reisenden und es gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Reisenden aus Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.7. Sofern nicht anders angegeben, kann Obrt Euro Guide bei individuellen Reiseanfragen eine Gebühr für die Angebotserstellung erheben. Bei Annahme des Angebots wird der berechnete Betrag vom Gesamtpreis des Pauschalarrangements abgezogen. Für den Fall, dass der Reisende das erstellte Angebot nicht annimmt, behält Obrt Euro Guide den in Rechnung gestellten Betrag zur Deckung der Kosten für die Erstellung des Angebots ein.

ZAHLUNG

4.1. Sofern im Vertrag oder im Programm nichts anderes angegeben ist, kann der Reisende die Leistungen von Obrt Euro Guide per Banküberweisung auf das Geschäftskonto von Obrt Euro Guide und/oder mit von Obrt Euro Guide akzeptierten Karten oder in bar bezahlen. Sämtliche im Zusammenhang mit Bargeschäften oder Kartenzahlungen anfallenden Kosten, Gebühren und Provisionen trägt der Passagier. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem die Zahlung des Reisenden auf dem Euro Guide Business-Konto verbucht wird.

..

4.2. Für alle Ratenzahlungen erhebt Obrt Euro Guide Bearbeitungskosten in Höhe von 5 % des Vertragspreises.

PREISE

5.1. Der Preis des Pauschalarrangements wird durch das Reiseprogramm bestimmt, ist im Vertrag angegeben und gilt ab dem Datum der Veröffentlichung des Reiseprogramms. Im Preis enthalten sind die Leistungen des Euro Guide Workshops, die im Reiseprogramm enthalten sind. Die Paketpreise werden in der offiziellen Währung der Republik Kroatien, EUR, veröffentlicht.

5.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind im Preis der Pauschalreise keine Zusatzleistungen wie etwa optionale Ausflüge und Besichtigungen, Eintrittskarten, reisebezogene Versicherungskosten, Sonderleistungen wie etwa spezielle Mahlzeiten oder sonstige Leistungen enthalten, die nicht im Preis der Pauschalreise durch das Reiseprogramm enthalten sind. Für alle zusätzlichen Dienstleistungen, die der Reisende in Anspruch nimmt, sind zusätzliche Gebühren an Euro Guide in der angegebenen Höhe zu entrichten.Für den Fall, dass der Reisende zusätzliche Leistungen im Sinne dieses Punktes wählt, stellt Obrt Euro Guide dem Reisenden für diese zusätzlichen Leistungen eine separate Rechnung aus, die der Reisende innerhalb der von Obrt Euro Guide gesetzten Frist zu begleichen verpflichtet ist. Für den Fall, dass der Reisende diese Leistungen nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, ist Obrt Euro Guide nicht verpflichtet, dem Reisenden zusätzliche Leistungen zu erbringen.

5.3. Preise für Zusatzleistungen wie optionale Ausflüge und Besichtigungen, Ticketpreise, reisebezogene Versicherungskosten etc. Die im Reiseprogramm aufgeführten Preise basieren auf Verträgen mit unseren Partnern und können von den Preisen vor Ort am Reiseziel abweichen. Ein solcher möglicher Preisunterschied kann nicht Gegenstand einer Reklamation gegenüber Euro Guide sein. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, sind etwaige Reklamationen direkt an den Leistungserbringer zu richten.

5.4. Obrt Euro Guide hat das Recht, Pauschalangebote zu Sonderpreisen zu verkaufen, die niedriger sind als die regulären Preise für dieselben Reisen. In diesem Fall hat der Reisende, der den Vertrag über eine Pauschalreise zum regulären Preis abgeschlossen hat, keinen Anspruch auf eine Minderung des Preises der Pauschalreise.

5.5. Alle anwendbaren Rabatte sind im Vertrag ausdrücklich aufgeführt. Verfügbare Rabatte auf den Paketpreis schließen sich gegenseitig aus und der Reisende kann den Rabatt wählen, der am besten zu ihm passt und für den er die Bedingungen erfüllt. Der Rabatt wird ausschließlich auf den Teil des Preises ohne obligatorische oder zusätzliche Zuschläge berechnet, d. h. auf den Teil des Preises, von dem Hafengebühren, andere ähnliche Kosten sowie zusätzliche und besondere Dienstleistungen wie Mahlzeiten, Ausflüge, Transport usw. ausgeschlossen sind.

5.6. Obrt Euro Guide genehmigt keine Rückerstattung von Geldern des Reisenden für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, die der Reisende aus eigener Entscheidung oder eigenem Verschulden nicht in Anspruch genommen hat.

ÄNDERUNG DES VEREINBARUNGSPREISES

6.1.      Obrt Euro Guide kann nach Vertragsabschluss und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn den vereinbarten Preis schriftlich erhöhen, wenn dies eine Folge einer Änderung ist von: (a) dem Preis der Personenbeförderung aufgrund von Treibstoffkosten oder anderen Energiequellen, (b) der Höhe von Steuern oder Gebühren für im Vertrag enthaltene Reiseleistungen, die von Dritten festgelegt werden, die nicht direkt an der Durchführung des Pauschalarrangements beteiligt sind, einschließlich Kurtaxen, Landegebühren oder Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen, (c) geltenden Wechselkursen. .

6.2. Wenn der vereinbarte Gesamtpreis des Pauschalarrangements um bis zu 8 % erhöht wird, kann Obrt Euro Guide die Erhöhung einseitig vornehmen und der Reisende ist verpflichtet, diese zu akzeptieren.Falls der Reisende sich weigert, die Differenz in Höhe von bis zu 8 % der Erhöhung des Gesamtpreises der Pauschalreise spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu zahlen, wird davon ausgegangen, dass der Reisende den Vertrag gekündigt hat und in diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Reisenden.

6.3. Wenn die Erhöhung des vereinbarten Gesamtpreises des Pauschalarrangements 8 % übersteigt, hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Reisende verpflichtet ist, innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine schriftliche Kündigungserklärung an Euro Guide Craft zu übermitteln. Im Falle einer Kündigung hat der Passagier Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags ohne Anspruch auf Entschädigung für Schäden und sonstige Kosten. Reicht der Reisende die Kündigung nicht schriftlich oder innerhalb der genannten Frist gegenüber dem Euro Guide Workshop ein, gilt dies als Zustimmung des Reisenden zur Preiserhöhung.

6.4. Für den Fall, dass die Möglichkeit einer Preiserhöhung vereinbart wurde, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, die der etwaigen Kostenminderung gemäß Punkt 6.1 entspricht, sofern diese Minderung im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Pauschalreise eintritt. In diesem Fall ist Obrt Euro Guide verpflichtet, dem Reisenden die Preisdifferenz zu erstatten, wobei Obrt Euro Guide das Recht hat, die tatsächlich entstandenen Kosten von dem dem Reisenden geschuldeten Erstattungsbetrag abzuziehen und verpflichtet ist, dem Reisenden auf dessen Verlangen den Nachweis über diese Kosten vorzulegen.

ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES AUF EINEN ANDEREN PASSAGIER

7.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende den Vertrag auf einen anderen Reisenden übertragen, der alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt und sofern eine solche Änderung gemäß den Geschäftsbedingungen der in die Pauschalreise einbezogenen Leistungserbringer möglich und zulässig ist. Der Reisende ist verpflichtet, Obrt Euro Guide spätestens 7 Tage vor Reisebeginn schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger über die beabsichtigte Übertragung des Vertrages zu informieren. Der Reisende, auf den der Vertrag übertragen wird, muss der Übertragung des Vertrags per E-Mail ausdrücklich zustimmen und wird dadurch Vertragspartei. Der Reisende, der den Vertrag auf einen neuen Reisenden übertragen hat, ist nicht mehr Vertragspartei und hat keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden oder sonstiger Kosten.

7.2. Der Reisende, der den Vertrag überträgt, und der Reisende, an den der Vertrag übertragen wurde, haften gegenüber Obrt Euro Guide gesamtschuldnerisch für alle Zahlungen gemäß dem Vertrag sowie für alle zusätzlichen Gebühren, Abgaben und sonstigen Kosten, die sich aus der Übertragung des Vertrags ergeben und über die Obrt Euro Guide sie informieren wird.

7.3. Für die Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden ist Obrt Euro Guide berechtigt, dem übertragenden Reisenden eine Gebühr von 15 Euro pro Person in Rechnung zu stellen.

ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

8.1. Nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn kann Obrt Euro Guide die Vertragsbedingungen einseitig ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Obrt Euro Guide wird den Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Als unerhebliche Änderung gilt jede Änderung, die die Hauptmerkmale der Reiseleistungen nicht wesentlich verändert, die Qualität oder den Wert des Pakets nicht mindert und dem Reisenden weder erhebliche Unannehmlichkeiten noch zusätzliche Kosten verursacht, beispielsweise: Änderungen im Zeitplan von Touren, Ausflügen und Besichtigungen usw.

8.2. Wenn Obrt Euro Guide vor Reisebeginn gezwungen ist, wesentliche Merkmale der Reiseleistungen erheblich zu ändern oder wenn es nicht in der Lage ist, vereinbarte besondere Wünsche des Reisenden zu erfüllen, ist es verpflichtet, den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die vorgeschlagenen Änderungen, ihre Auswirkungen auf den Preis des Pauschalarrangements oder über die angebotenen Leistungen zu informieren.

das Austauschpaket und gegebenenfalls dessen Preis. Der Reisende ist verpflichtet, Euro Guide innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung von Euro Guide auf einem dauerhaften Datenträger darüber zu informieren, ob er die vorgeschlagene Änderung akzeptiert oder den Vertrag kündigt. Reagiert der Reisende nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird davon ausgegangen, dass er mit den vorgeschlagenen Änderungen oder der alternativen Pauschalreise einverstanden ist. Wenn Änderungen oder eine Ersatzpaketvereinbarung zu einem höheren Preis oder zusätzlichen Kosten führen, geht die Preisdifferenz zu Lasten des Reisenden. Wenn Änderungen oder eine Ersatzreise eine Minderung der Qualität oder des Preises zur Folge haben, hat der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Preisminderung. Wenn der Reisende den Vertrag kündigt, hat er Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Betrags, ohne Anspruch auf Entschädigung für Schäden und sonstige Kosten.

8.3. Obrt Euro Guide behält sich das Recht vor, den Tag oder die Uhrzeit der Reise aufgrund unvorhergesehener Umstände zu ändern, sowie das Recht, die Richtung der Reise zu ändern, wenn sich die Reisebedingungen ändern (Naturkatastrophen oder andere Situationen außerhalb der Kontrolle von Obrt Euro Guide), ohne Schadensersatz und in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Vorschriften. Obrt Euro Guide übernimmt keine Verantwortung für Änderungen aufgrund unvorhergesehener Umstände und höherer Gewalt während der Reise. In diesem Fall kann es der Situation entsprechend geeignete Dienste bereitstellen.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN PASSAGIER

9.1. Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise kündigen, indem er Obrt Euro Guide eine schriftliche Kündigungserklärung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Der Vertrag gilt mit dem Tag der schriftlichen Kündigung bei Obrt Euro Guide als gekündigt. Im Falle einer Kündigung ist Obrt Euro Guide berechtigt, eine Standardgebühr für die Kündigung des Vertrags zu erheben, deren Höhe sich nach dem Kündigungsdatum bestimmt.Die Gebühr für die Vertragsauflösung wird durch Einbehaltung des entsprechenden Geldbetrags erhoben, den der Reisende als Preis für das Pauschalarrangement bezahlt hat. Sofern nichts anderes bestimmt ist, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung wie folgt:

GRUPPENABREISE:

(i) Reisen innerhalb Kroatiens:

– bis 30 Tage vor Reiseantritt behält Obrt Euro Guide 40% des Reisepreises ein,

– 29 – 22 Tage vor Reiseantritt behält Obrt Euro Guide 80% des Reisepreises ein,

– 21 – 0 Tage vor Abreise behält Obrt Euro Guide 100 % des Reisepreises ein, oder bei Nichterscheinen oder Stornierung der Reise durch den Reisenden behält Obrt Euro Guide 100 % des Reisepreises ein,

INDIVIDUELLE ABREISE:

(a) Reisen innerhalb Kroatiens:

– mehr als 60 Tage vor Abreise behält Obrt Euro Guide eine Pauschale von 50 Euro ein,

– 60 – 46 Tage vor Reiseantritt behält Obrt Euro Guide 15% des Reisepreises ein,

– 45 – 31 Tage vor Reiseantritt behält Obrt Euro Guide 40% des Reisepreises ein,

– 30 – 16 Tage vor Reiseantritt behält Obrt Euro Guide 80% des Reisepreises ein,

– 15 – 0 Tage vor Abreise behält Obrt Euro Guide 100% des Reisepreises ein,

– nach Abreise, d.h. bei Nichtanreise 100% des Reisepreises;

– Wird am Abreisetag festgestellt, dass der Reisende bei der Buchungsanfrage unvollständige und/oder falsche Angaben zur Gültigkeit von Reisedokumenten gemacht hat und/oder Angaben zu ungültigen Reisedokumenten gemäß den Bestimmungen in Punkt 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht hat und der Reisende deshalb die Abreise nicht antreten kann, behält Obrt Euro Guide 100 % des Reisepreises ein.

9.2. Der Reisende hat das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr und mit Anspruch auf Erstattung des gezahlten Pauschalreisepreises vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Zu diesen Fällen zählen: Krieg im Reisezielland, Epidemien und/oder Pandemien von Krankheiten im Reisezielland, gegen die im Abreiseland keine Impfung möglich ist, und die das Leben und die Gesundheit des Reisenden ernsthaft gefährden, Naturkatastrophen, die das Reiseziel oder die unmittelbare Umgebung des Reiseziels innerhalb des Reiseziellandes betroffen haben und die das Leben und die Gesundheit von Personen, die sich im Gebiet des Reiseziels innerhalb des Reiseziellandes aufhalten, unmittelbar gefährden, terroristische Aktivitäten, sanitäre Störungen am Reiseziel innerhalb des Reiseziellandes, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Pauschalreisevertrag erheblich erschweren und/oder verhindern, und öffentliche Unruhen, die das Reiseziel innerhalb des Reiseziellandes betroffen haben und ein solches Ausmaß haben, dass sie die Sicherheit des Aufenthalts des Reisenden im Reiseziel derart beeinträchtigen, dass der Aufenthalt des Reisenden an diesem Reiseziel für das Leben und die Gesundheit des Reisenden gefährlich wäre.

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Damit der Passagier das Recht gemäß dieser Klausel ausüben kann, müssen die oben genannten Umstände derart sein, dass sie die Erfüllung der Pauschalreisevereinbarung oder die Beförderung des Passagiers zum Zielort erheblich beeinträchtigen.

9.3. Wenn der Reisende die Reise während der Durchführung stornieren möchte, kann er dies durch eine schriftliche Mitteilung an den Euro Guide Workshop tun und die Kündigung des Vertrags wird sofort wirksam.

ab dem Zeitpunkt, an dem Obrt Euro Guide eine schriftliche Mitteilung erhält. In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf die Rückerstattung irgendwelcher Gelder, aber Obrt Euro Guide hat in diesem Fall das Recht, 100 % des Gesamtpreises der Pauschalreise einzubehalten, und der Reisende ist verpflichtet, die Kosten für die Rückführung und alle anderen damit verbundenen Kosten zu tragen.

9.4. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Reisenden aus irgendeinem Grund hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Reise entstandenen Kosten.

9.5. Wenn die tatsächlich entstandenen Kosten infolge der Vertragskündigung durch den Reisenden die oben genannten Standardgebühren für die Vertragskündigung übersteigen, behält sich Obrt Euro Guide das Recht vor, bis zur vollen Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Reisende ist allein verantwortlich für alle Kosten oder Schäden, die sowohl Obrt Euro Guide als auch anderen Reisenden und Dritten entstehen können.

REISEVERSICHERUNG – FÜR JEDE REISE EMPFOHLEN

10.1     Mit der Unterzeichnung des Pauschalreisevertrags, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wird davon ausgegangen, dass den Reisenden zusätzliche Versicherungen angeboten und empfohlen wurden, und zwar: eine Versicherung gegen die Folgen von Unfällen und Erkrankungen während der Reise, eine Versicherung im Falle einer Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung, die die Kosten für Hilfeleistung und die Rückführung des Reisenden an den Abreiseort im Falle eines Unfalls und einer Erkrankung abdeckt, sowie dass dem Reisenden Informationen über den Inhalt dieser Versicherungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellt wurden. Falls der Reisende die oben genannte Versicherung benötigt, kann diese direkt bei einem der Versicherer oder bei Obrt Euro Guide abgeschlossen werden, wobei Obrt Euro Guide lediglich als Vermittler fungiert. Eine Reiserücktrittsversicherung gemäß den Bedingungen des Versicherers wird bei Abschluss des Reisevertrages abgeschlossen und kann nicht nachträglich bei Obrt Euro Guide abgeschlossen werden. Wenn der Reisende die Informationen zum Abschluss einer Versicherungspolice nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Frist übermittelt, wird davon ausgegangen, dass der Reisende keine Reiseversicherung wünscht oder diese selbstständig abschließt. Die Versicherungsprämie berechnet sich nach dem Reisewert gemäß der Preisliste der Versicherungsgesellschaft. Unvorhergesehene Hindernisse als Grund für eine Reiseabsage werden von der jeweiligen Versicherung gemäß ihren Bedingungen festgelegt. Im Falle einer Reisestornierung wird der Betrag der gezahlten Stornoversicherungsprämie nicht zurückerstattet. Muss der Reisende die Reise stornieren, behält sich Obrt Euro Guide vor, eine angemessene Gebühr gemäß den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erheben. Weitere Versicherungsbedingungen sind der Versicherungspolice beigefügt, die den Passagieren zugesandt bzw. ausgehändigt wird.

10.2. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass im Falle des Abschlusses einer Versicherung ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers für die jeweilige Versicherung gelten, die dem Versicherungsangebot sowie im Falle des Versicherungsabschlusses der Versicherungspolice beigefügt sind.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DAS HANDELSUNTERNEHMEN „EURO GUIDE“

11.1. Wenn die Anzahl der für das Paket angemeldeten Personen geringer ist als die im Reiseprogramm angegebene Mindestanzahl, kann Obrt Euro Guide den Vertrag vor Reisebeginn kündigen. In diesem Fall erstattet Obrt Euro Guide dem Reisenden die für die Pauschalreise erhaltenen Zahlungen zurück, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zu sonstigen Zahlungen an den Reisenden besteht. Obrt Euro Guide wird den Reisenden innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist, spätestens jedoch am folgenden Tag über die Kündigung informieren:

– 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen,

– sieben Tage vor Beginn einer Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen.

– 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tagen.

11.2. Sollten sich für ein Pauschalarrangement nicht genügend Passagiere angemeldet haben, behält sich Obrt Euro Guide das Recht vor, sofern die Bedingungen des individuellen Pauschalarrangements dies zulassen, die Reise mit einer geringeren als der vorgeschriebenen Mindestanzahl an Passagieren durchzuführen. Gegebenenfalls wird Obrt Euro Guide den registrierten Reisenden nach der Berechnung ein neues Preisangebot unterbreiten.

11.3. Obrt Euro Guide kann den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn Obrt Euro Guide aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die nicht vermieden werden konnten, an der Vertragserfüllung gehindert ist. In diesem Fall wird Obrt Euro Guide den Reisenden unverzüglich über das Eintreten dieser Umstände und die Kündigung informieren und die für das Pauschalarrangement erhaltenen Zahlungen zurückerstatten, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zu sonstigen Zahlungen an den Reisenden besteht.

11.4. Wenn Obrt Euro Guide gezwungen ist, den Vertrag während der Durchführung der Reise zu kündigen, hat der Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung ausschließlich der Gelder, die sich auf den nicht genutzten Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen beziehen.

11.5. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch Euro Guide Trade hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Einziehung der im Zusammenhang mit Geldtransaktionen oder Kartenzahlungen angefallenen Reiseversicherungskosten, Testkosten, Gebühren und Provisionen sowie sonstiger Kosten.

11.6. Obrt Euro Guide kann den Vertrag während der Durchführung der Reise kündigen, wenn die Handlungen des Reisenden die regelmäßige Durchführung des Reiseprogramms gefährden, behindern oder verhindern oder Obrt Euro Guide, Leistungsträgern, anderen Reisenden Schaden zufügen,

an Dritten oder Eigentum. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Kündigung des Vertrags durch den Reisenden gelten, und Obrt Euro Guide behält sich außerdem das Recht vor, vom Reisenden Schadensersatz zu verlangen.

11.7. Wenn die Reise vom Reiseveranstalter storniert wurde, für den Obrt Euro Guide beim Verkauf des genannten Arrangements als Vermittler fungierte, informiert Obrt Euro Guide den Reisenden über die Maßnahmen des Reiseveranstalters bezüglich der Stornierung des Vertrags. In diesem Fall übt der Reisende sämtliche Rechte aus dem Pauschalreisevertrag direkt gegenüber dem Reiseveranstalter gemäß dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, die dem Reisenden beim Kauf der Pauschalreise bekannt gegeben wurden.

REISEBEDINGUNGEN FÜR VERBUNDENE REISEANGEBOTE

12.1. Unter einem verbundenen Reisearrangement versteht man mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen, die für die Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs erworben werden und kein Pauschalarrangement darstellen (z. B. individuelle Hotelreservierung, Flugticket, Transfer und ähnliche Zusatzleistungen).

12.2. Für Reisen im Rahmen verbundener Reiseleistungen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen nicht, mit Ausnahme des Teils über den Schutz der Reisenden im Falle einer Insolvenz von Euro Guide.

12.3. Bei Reisen im Rahmen verbundener Reisearrangements handelt Obrt Euro Guide im Namen und auf Rechnung der Leistungsträger, also als autorisierter Verkaufsagent verschiedener Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Transfers, Reservierungsagenturen für touristische Dienstleistungen usw.), und jeder der Leistungsträger ist allein für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen verantwortlich.

12.4. Bei Reisen im Rahmen verbundener Reisearrangements informiert Obrt Euro Guide den Reisenden über die Geschäftsbedingungen dieser Leistungsanbieter. Mit dem Kauf einer einzelnen Leistung im Rahmen verbundener Reisearrangements akzeptiert der Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einzelnen Leistungsanbieters.

Pflichten des Euroguide-Handwerks

13.1. Sofern nicht anders angegeben, erbringt Obrt Euro Guide die Leistungen aus dem Paketarrangement in Kroatisch, Deutsch, Italienisch und Englisch.

13.2. Obrt Euro Guide verpflichtet sich, seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz ordnungsgemäß nachzukommen, insbesondere der Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, der Verpflichtung zum Angebot einer Versicherung, der Verpflichtung zur Information des Reisenden über den Haftpflichtversicherungsschutz, der Verpflichtung zur Behebung von Mängeln, der Verpflichtung im Falle der Unmöglichkeit, einen wesentlichen Teil der Reiseleistungen zu erbringen, der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine notwendige Unterkunft, der Verpflichtung zur Preisminderung und zum Ersatz von Schäden sowie der Verpflichtung zur Unterstützung.

13.3. Zusätzlich zu der vorgeschriebenen Verpflichtung zur Unterstützung gilt: Wenn dem Reisenden vom Reiseleiter oder einem anderen Vertreter von Euro Guide Trade Unterstützung geleistet wird, wird die Unterstützung in einer Weise geleistet, die den regulären Ablauf des Reiseprogramms nicht beeinträchtigt oder zum Nachteil anderer Reisender ausfällt. Sämtliche im Zusammenhang mit der Hilfeleistung entstehenden Kosten trägt der Passagier.

13.4. Obrt Euro Guide ist verpflichtet, etwaige Vertragswidrigkeiten zu beheben, die entstehen, wenn eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Reisevertrag im Pauschalarrangement und gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden kann. Obrt Euro Guide ist nicht verpflichtet, Nichtübereinstimmungen zu beheben, die nicht behoben werden können oder deren Behebung unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Nichtübereinstimmung und des Werts der von der Nichtübereinstimmung betroffenen Reiseleistungen unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Wenn Obrt Euro Guide die Nichtübereinstimmung aus den im vorherigen Punkt genannten Gründen nicht behebt, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung und Entschädigung.

PFLICHTEN DES PASSAGIERS

14.1. Verantwortung des Passagiers für andere Passagiere

Der Reisende ist verpflichtet, alle anderen Reisenden aus seiner Anmeldung zur Buchung des Pauschalarrangements über den Vertrag, das Reiseprogramm und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und bestätigt mit der Zahlung der Anzahlung gegenüber dem Euro Guide Workshop ausdrücklich, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Der Reisende ist außerdem verpflichtet, andere Reisende über alle zusätzlichen Informationen zu informieren, die er im weiteren Kontakt mit dem Euro Guide Craft erhält.

Mit der Beantragung einer Pauschalreise bestätigt der Reisende gegenüber Obrt Euro Guide ausdrücklich, dass er befugt ist, im Namen und Auftrag aller in der Anmeldung aufgeführten Reisenden zu handeln und dass er gegenüber Obrt Euro Guide die volle Verantwortung für deren Einhaltung der Vereinbarung trägt.

Sofern nicht anders angegeben, ist der Reisende verpflichtet, ab der Anmeldung zur Buchung des Pauschalarrangements sämtliche Zahlungen gemäß dem Vertrag für alle Reisenden zu leisten. Sofern nicht anders angegeben, wird jede einzelne Zahlung im Rahmen des Vertrags prozentual gleichmäßig auf jeden im Antrag auf Buchung des Pauschalarrangements enthaltenen Passagier verteilt.

Wenn ein Reisender eine Erklärung abgibt, eine Garantie oder einen Haftungsausschluss abgibt oder eine Verpflichtung übernimmt, ist er persönlich dafür verantwortlich, dass jeder Reisende aus seiner Anfrage für eine Pauschalbuchung dieselben Erklärungen, Garantien und Haftungsausschlüsse einhält und dieselben Verpflichtungen erfüllt. Wenn ein solcher anderer Passagier eine Erklärung abgibt, eine Garantie ausschließt oder eine Verpflichtung übernimmt, wird davon ausgegangen, dass er dies in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung tut.

14.2. Pflicht zur Vorlage von Daten und Unterlagen

Bei der Beantragung einer Reservierung eines Pauschalarrangements ist der Reisende verpflichtet, Obrt Euro Guide alle korrekten Informationen und Dokumente aller Passagiere vorzulegen, die für die Organisation und Durchführung der Reise erforderlich sind. Lieferung

Die bereitgestellten Informationen und Dokumente müssen den gültigen persönlichen Dokumenten entsprechen, die während der Reise verwendet werden. Obrt Euro Guide ist nicht für den Empfang, die Verwendung oder die Weiterleitung ungenauer oder unvollständiger Daten oder Dokumente verantwortlich. Ein Reisender, der der Euro Guide Company bei der Registrierung falsche oder unvollständige Daten oder Dokumente zur Verfügung stellt, ist für alle Folgen und Kosten verantwortlich, die aus der Verwendung dieser Daten oder Dokumente entstehen. In diesem Fall kann Obrt Euro Guide den Vertrag mit der Wirkung kündigen, als wäre er vom Reisenden gekündigt worden, und vom Reisenden die Zahlung aller entstandenen Kosten und Schäden verlangen. Falls der Reisende es versäumt, Informationen oder Dokumente entsprechend den Vertragsbedingungen bereitzustellen, gilt dies als Kündigung des Vertrags durch ihn. In diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Reisenden.

Im Falle einer Änderung der für die Organisation und Durchführung der Reise erforderlichen Daten des Reisenden oder der Dokumente, die der Reisende während der Durchführung der Reise verwendet, ist der Reisende verpflichtet, die neuen Daten oder Dokumente unverzüglich der Euro Guide Company vorzulegen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass er falsche Informationen oder Dokumente eingereicht hat und es gelten die für die Einreichung falscher Informationen oder Dokumente geltenden Regeln.

Soweit dies für die Organisation und Durchführung der Reise erforderlich ist, kann Obrt Euro Guide Kopien der Reiseunterlagen einbehalten.

Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche von Obrt Euro Guide bereitgestellten Reiseunterlagen zu überprüfen. Wenn die Agentur innerhalb von 24 Stunden nach Aushändigung der Reisedokumente keine Beschwerde oder Aufforderung zur Korrektur des Reisenden erhält, wird davon ausgegangen, dass alle Reisedokumente gültig und richtig sind. Kosten, die durch die Anforderung oder Notwendigkeit einer Änderung oder Korrektur der Reisedokumente nach Ablauf dieser Frist entstehen, gehen zu Lasten des Passagiers.

14.3. Verpflichtung zur Einhaltung von Vorschriften

Der Reisende ist verpflichtet, sich über alle geltenden Vorschriften zu Reisedokumenten und sonstigen anwendbaren Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten sowie sicherzustellen, dass er persönlich, seine Dokumente und sein Gepäck den in den vorgenannten Vorschriften des Heimatlandes, des Transitlandes und des Ziellandes festgelegten Bedingungen entsprechen.

Kann der Reisende die Reise aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften nicht antreten oder fortsetzen, gilt dies als Kündigung des Vertrags durch ihn. In diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Reisenden. In diesem Fall ist der Reisende auch für alle entstehenden Kosten und Folgen verantwortlich.

14.4. Reisedokumente

Für die Reise muss der Reisende einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument besitzen, auf dessen Grundlage ihm die Einreise in ein bestimmtes Land gemäß den geltenden Bestimmungen für Reisedokumente gestattet werden kann. Der Reisende ist verpflichtet, sich selbstständig und auf eigene Kosten einen für die gesamte Dauer der Reise gültigen Reisepass oder ein sonstiges Reisedokument zu beschaffen und im Besitz zu haben, auf dessen Grundlage ihm die Einreise in das jeweilige Land gewährt werden kann. Sofern im Reiseprogramm nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Mindestgültigkeit des Reisepasses sechs Monate ab dem Tag der Abreise aus dem Land, in das oder durch das die Reise erfolgt. Der Reisende ist für seinen Reisepass oder sein sonstiges Reisedokument selbst verantwortlich und haftet für dessen Besitz, Richtigkeit sowie für alle Folgen, die sich aus dem Nichtbesitz oder der Verwendung eines ungültigen Reisepasses oder sonstigen Dokuments ergeben können.

Wird während der Reise der Reisepass oder ein anderes geeignetes Dokument des Reisenden gestohlen, zerstört, verloren oder anderweitig missbraucht, ist der Reisende verpflichtet, auf eigene Kosten einen neuen Reisepass oder ein anderes geeignetes Dokument zu beschaffen, wenn dies zur Fortsetzung der Reise oder zur Rückkehr in das Abreiseland erforderlich ist. Dabei kann der Reiseleiter oder ein anderer Vertreter von Euro Guide Trade den Reisenden unterstützen, jedoch nicht zum Nachteil der regulären Durchführung des Reiseprogramms. Neben den Kosten für die Beschaffung neuer Dokumente ist der Reisende verpflichtet, sämtliche zusätzlichen Kosten und Gebühren zu tragen, die aus der beschriebenen Situation entstehen.

Muss der Reisende seine Reise aufgrund von Diebstahl, Zerstörung, Verlust oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung seines Reisepasses oder eines anderen geeigneten Dokuments abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder auf Ersatz etwaiger Aufwendungen. In diesem Fall gilt der Vertrag als vom Passagier gekündigt und es gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Passagier. In diesem Fall ist der Reisende für alle entstehenden Kosten und Schäden verantwortlich.

14.5. Impfungen und andere Gesundheitsanforderungen für Reisen

Wenn für die Organisation und Durchführung der Reise der Erwerb eines entsprechenden Gesundheitsdokuments, eine Impfung oder die Erfüllung anderer in den Gesundheitsvorschriften festgelegter Bedingungen (z. B. Erhalt einer Bescheinigung über die Genesung von einer bestimmten Krankheit, Bestätigung, dass der Reisende nie an einer bestimmten Krankheit gelitten hat, Impfbescheinigungen, negativer PCR-Test usw.) erforderlich ist, ist der Reisende verpflichtet, die erforderlichen Bedingungen selbstständig, auf eigene Kosten und innerhalb der im Reiseprogramm angegebenen Frist ordnungsgemäß zu erfüllen.

Obrt Euro Guide ist nicht befugt, dem Reisenden Anweisungen und Empfehlungen zur Durchführung einer bestimmten Impfung, zu medizinischen Eingriffen oder zur Einnahme von Medikamenten zu geben. Um alle Informationen, Anweisungen und Empfehlungen zu diesen Themen zu erhalten, weist Obrt Euro Guide den Reisenden an, sich an eine autorisierte Person zu wenden. Beim Euro Guide Craft geht es nicht um

ist für die Folgen verantwortlich, die dem Reisenden durch Impfungen, andere medizinische Verfahren, die Einnahme von Medikamenten und ähnliche Handlungen entstehen können.

Wenn der Reisende aufgrund des Fehlens eines entsprechenden Gesundheitsdokuments, einer Impfung oder der Nichterfüllung anderer in den Gesundheitsvorschriften festgelegter Bedingungen an der Reise oder der Fortsetzung der Reise gehindert ist, gilt dies als Kündigung des Vertrags durch ihn. In diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Reisenden. In einem solchen Fall ist der Reisende für sämtliche entstehenden Kosten und Schäden verantwortlich.

14.6. Bedingungen des Spediteurs

Der Passagier ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Person, seine Dokumente und sein Gepäck den vom Beförderer festgelegten Bedingungen entsprechen.

Obrt Euro Guide ist nicht für die Entscheidung des Beförderers verantwortlich, dem Passagier die Beförderung zu verweigern, noch für die Kosten oder sonstigen Folgen, die sich aus solchen Entscheidungen ergeben. Kann der Reisende aufgrund einer solchen Entscheidung die Reise nicht antreten oder fortsetzen, gilt dies als Kündigung des Vertrags durch ihn. In diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Kündigung des Vertrags durch den Reisenden. Der Reisende haftet in einem solchen Fall auch für sämtliche entstehenden Kosten und Schäden.

14.7.    Pflicht zur Mitteilung reiserelevanter Umstände

Der Reisende ist verpflichtet, Obrt Euro Guide zum Zeitpunkt der Anmeldung und jederzeit nach der Anmeldung zur Buchung eines Pauschalarrangements über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand und den Gewohnheiten aller unter seine Anmeldung zur Buchung eines Pauschalarrangements fallenden Reisenden zu informieren, wenn diese Umstände die Durchführung der Reise oder die Gesundheit und das Leben des Reisenden gefährden oder erheblich erschweren könnten, wie z. B. die Notwendigkeit spezieller Diäten, Informationen zu chronischen Krankheiten, Allergien, Behinderungen usw.

Obrt Euro Guide leitet die Anfrage des Reisenden nach einer besonderen Art von Mahlzeit nach Erhalt der Anfrage an die Leistungsanbieter weiter, ist jedoch nicht für die Nichterfüllung der Anfrage verantwortlich, falls sie nicht in der Lage sind, die gewünschte Art von Mahlzeit anzubieten oder falls den Leistungsanbietern bei der Umsetzung der Anfrage Fehler unterlaufen.

Das Reiseprogramm kann verlangen, dass der Reisende bestimmte Bedingungen hinsichtlich persönlicher Merkmale erfüllt, z. B. bestimmtes Alter, bestimmter Gesundheitszustand, bestimmte körperliche Fitness und dergleichen. In diesem Fall darf der Reisende die Leistungen des Euro Guide Workshops nur dann in Anspruch nehmen, wenn er die festgelegten Bedingungen erfüllt. Der Reisende ist verpflichtet, Euro Guide genaue Informationen über die festgelegten Bedingungen zu geben. Wenn der Reisende die auf diese Weise festgelegten Bedingungen nicht erfüllt oder Obrt Euro Guide falsche Informationen zur Verfügung stellt, kann Obrt Euro Guide den Vertrag mit der Wirkung kündigen, als wäre er vom Reisenden gekündigt worden und vom Reisenden die Zahlung aller entstandenen Kosten und Schäden verlangen.

14.8. Meldepflicht bei Verstößen

Der Reisende ist verpflichtet, Obrt Euro Guide unverzüglich und unter Berücksichtigung der Umstände über etwaige Vertragswidrigkeiten zu informieren, die er während der Erbringung der Reiseleistung feststellt, die Gegenstand des Pauschalreisevertrags ist.

14.9. Verhalten der Reisenden am Reiseziel

Der Reisende ist verpflichtet, alle Regeln und Hausordnungen der Unterkunftseinrichtung einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Zeit des Beginns der Nutzung der Unterkunftseinheit (Check-in), der Zeit des Verlassens (Check-out) sowie hinsichtlich der Nutzung der Unterkunftseinheit und anderer Inhalte der Unterkunftseinrichtung. Sofern nicht anders angegeben, kann der Check-in und Check-in am Anreisetag nach 14:00 Uhr (bzw. 16:00 Uhr) erfolgen und das Verlassen der Unterkunft und Check-out müssen am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen, es sei denn, einzelne Unterkunftseinrichtungen haben unterschiedliche Regeln für das Betreten und Verlassen der Unterkunft. Obrt Euro Guide bemüht sich in Zusammenarbeit mit der Unterkunftseinrichtung, den Check-in der Gruppe nach Möglichkeit früher als offiziell geplant zu ermöglichen. Dies hängt von der Verfügbarkeit und Belegung der Unterkunftseinrichtung am Tag des Check-ins ab. Sollten die Check-in- und Check-out-Zeiten für eine bestimmte Unterkunftseinrichtung von den hier angegebenen abweichen, wird der Reisende beim Check-in in der Unterkunftseinrichtung direkt von der Unterkunftseinrichtung darüber informiert.

Wenn der Reisende in irgendeiner Weise die Sicherheit, Ruhe oder den Komfort anderer Reisender oder Dritter gefährdet oder die regelmäßige Durchführung des Reiseprogramms gefährdet, erschwert oder verhindert, hat Obrt Euro Guide das Recht, die Reise für diesen Reisenden zu beenden. In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der für die Reise gezahlten Gelder und ist außerdem zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die sich aus seinen Handlungen ergeben könnten. Handelt es sich bei einem solchen Passagier um einen Minderjährigen, ist der für ihn verantwortliche Passagier verpflichtet, auf eigene Kosten für die Heimreise des minderjährigen Passagiers zu sorgen.

Der Reisende verpflichtet sich, allen angemessenen Anweisungen des Reiseleiters oder eines sonstigen Vertreters von Euro Guide Craft Folge zu leisten. Im Falle einer Unzufriedenheit ist der Reisende verpflichtet, in gutem Glauben mit dem Reiseleiter oder einem anderen Vertreter von Euro Guide Craft zusammenzuarbeiten und zu versuchen, die Unzufriedenheit zu lösen, ohne andere Reisende oder Dritte zu stören oder den Ruf von Euro Guide Craft zu schädigen.

Der Reisende sind Sie.

Auf Reisen ist man verpflichtet, die Regeln der persönlichen Sicherheit in dem Maße einzuhalten, wie es jeder Durchschnittsmensch tun würde. Die Agentur ist nicht für Handlungen des Reisenden verantwortlich, die seine persönliche Verantwortung betreffen.

Bei Verstößen gegen den Vertrag oder positive Bestimmungen haftet der Reisende für den daraus resultierenden Schaden sowie für alle sonstigen Schäden, die Obrt Euro Guide, anderen Reisenden, Leistungsträgern oder Dritten entstehen. Der Passagier hat den entstandenen Schaden vor Ort direkt dem Schadensverursacher zu ersetzen. Für etwaige Schäden, die Obrt Euro Guide möglicherweise in seinem Namen begleicht, hat Obrt Euro Guide nach der Rückkehr von der Reise ein Regressrecht. Im Falle einer Verletzung des Vertrages oder positiver Bestimmungen und der Verursachung eines Schadens durch den Reisenden entsteht die gesamtschuldnerische Haftung aller Reisenden aus derselben Buchungsanfrage für dessen Entschädigung.

GEPÄCK

Für die Beförderung von Gepäck gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens. Der Transport von Gepäck bis zu einem bestimmten, vom Beförderer festgelegten Gewicht ist kostenlos. Obrt Euro Guide übernimmt keine Verantwortung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Der Passagier muss den Verlust seines Gepäcks dem Beförderer oder dem Hotel melden. Bei Gepäckverlust in einem Hotel muss der Reisende die Anfrage an das Hotel richten, in dem das Gepäck verloren gegangen ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

BESCHWERDEBEILEGUNG

Der Passagier hat das Recht, sich über die nicht erbrachte vertraglich vereinbarte Leistung zu beschweren. Der Reisende ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung der Reise eine schriftliche Beschwerde bei der Euro Guide Company einzureichen. Nach Ablauf der Frist eingereichte Beschwerden werden nicht berücksichtigt. Es liegt in der Pflicht und im Interesse des Reisenden, nach Treu und Glauben zu handeln und die Bereitschaft zur Lösung der Beschwerde während der Reise zu bekunden und seine schriftliche Beschwerde an den Leistungserbringer vor Ort (Rezeption, Transportunternehmen, Caterer oder Euro Guide Crafts am Zielort) zu senden und vom Leistungserbringer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Beschwerde anzufordern. Jeder Passagier reicht separat eine Beschwerde ein. Euro Guide berücksichtigt keine Gruppenbeschwerden. Obrt Euro Guide ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde schriftlich auf die Beschwerde zu antworten. Um Informationen zu sammeln und die Behauptungen aus der Beschwerde zu überprüfen, kann Obrt Euro Guide die Frist für die Beantwortung bei Bedarf um weitere 15 Tage verlängern. Obrt Euro Guide ist verpflichtet, den Reisenden, der die Beschwerde eingereicht hat, hierüber schriftlich zu informieren. Obrt Euro Guide wird nur dann Beschwerden bearbeiten, wenn der Reisende den Nachweis erbringt, dass er eine schriftliche Beschwerde beim Leistungsträger vor Ort eingereicht hat und die Ursache vor Ort nicht behoben werden konnte. Wenn aufgrund eines Verschuldens von Obrta Euro Guide das Programm oder ein Teil der Leistungen nicht erfüllt wurde, hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Wertes der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen des „Fortuna-Systems“ oder „Last-Minute-Angebots“ steht dem Reisenden kein Widerspruchsrecht zu. Bis Obrt Euro Guide eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde gibt, verzichtet der Reisende auf die Vermittlung durch eine andere Person, ein Schiedsverfahren durch die UHPA, eine Justizbehörde oder die Bereitstellung von Informationen an die Medien. Putnik und Obrt Euro Guide werden versuchen, alle Meinungsverschiedenheiten gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Zuständigkeit des Gerichts in Poreč und die Anwendung kroatischen Rechts vereinbart, mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Angabe personenbezogener Daten erfolgt durch den Passagier freiwillig. Die personenbezogenen Daten des Passagiers werden zur Durchführung der vereinbarten Vereinbarungen benötigt und für die weitere Kommunikation verwendet. Obrt Euro Guide verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Passagiers nicht außer Landes zu bringen, außer zum Zweck der Umsetzung der vereinbarten Vereinbarungen. Ausnahmen von der Bereitstellung personenbezogener Daten an Dritte betreffen:

– Abschluss von Reiseversicherungen, d.h. wenn der Reisende eine Versicherung abschließt, werden seine personenbezogenen Daten an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet.
Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber staatlichen Stellen und
Schutz der berechtigten Interessen des Euro Guide Trade.

Die personenbezogenen Daten des Reisenden werden in einer Datenbank gespeichert, und zwar gemäß der Entscheidung von Euro Guide Craft über die Methode zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.

Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für Marketingkampagnen von Euro Guide verwendet werden dürfen.

Der Reisende kann die Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten für Marketingzwecke von Euro Guide Craft jederzeit widerrufen.

GESCHENKGUTSCHEINE

Ein Geschenkgutschein ist ein Zahlungsmittel in Papierform, das bei der Ausstellung mit einer einmaligen Nummer versehen wird. Das EuroGuide-Handwerk stellt es gegen Zahlung eines vom Benutzer geleisteten Geldbetrags aus, dessen Höhe vom Benutzer bestimmt wird. Der Geschenkgutschein kann für eine Reise Ihrer Wahl aus dem Euro Guide Bastelangebot eingelöst werden. Der Betrag auf dem Geschenkgutschein ist bis zu dem auf dem Geschenkgutschein angegebenen Datum gültig; nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist eine Einlösung des Geschenkgutscheinbetrages nicht mehr möglich. Eine Auszahlung des bereits bezahlten Geschenkgutscheinbetrages ist nicht möglich. Mit der Bezahlung des Betrages akzeptiert der Nutzer die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschenkgutschein und gilt als mit ihnen vertraut.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Website des Obrt Euro Guide www. abrufbar. Erwähnen Sie Websites

Obrt Euro Guide hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern,

jederzeit durch Veröffentlichung des geänderten Textes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website von Euro Guide Craft.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede solche nichtige, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine entsprechende Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und Ziel entspricht und, soweit rechtlich zulässig, der ursprünglichen Absicht von Obrto Euro Guide i Putnik am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag der Veröffentlichung auf der Website von Euro Guide Craft in Kraft und schließen alle früheren Geschäftsbedingungen und Reiseanweisungen aus.

In Poreč, am 02.02.2024. 

Euroguide.hr
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